ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Ostfriesen Bräu in Bagband, Inhaber: René Krischer,Voerstad 8, 26629 Großefehn
§1 Gegenstand der AGB
Gegenstand der Leistung der Ostfriesen Bräu ist die Bekanntgabe und Durchführung von Veranstaltungen sowie der Vetrieb von Bier und anderen Artikeln. Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln dementsprechend die Geschäftsbeziehung zwischen einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin bzw. einem Kunden / einer Kundin (nachfolgend Kunde genannt) und der Ostfriesen Bräu. Für die Leistungen der Ostfriesen Bräu gelten nur diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterschrift der Ostfriesen Bräu. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn der Kunde seine eigenen, hiervon abweichenden Allgemeinen Lieferbedingungen der Ostfriesen Bräu, gleich in welcher Form, mitgeteilt hat oder mitteilt. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Beschreibung des Leistungsumfangs
- Die Ostfriesen Bräu bietet ihrem Kunden die Möglichkeit, sich zu Veranstaltungen anzumelden und an diesen teilzunehmen. Zur Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ist eine Teilnahmegebühr zu entrichten.
- Die Ostfriesen Bräu bietet ihrem Kunden die Möglichkeit, Bier und andere Waren zu kaufen.
§3 Geltung, Vertragsabschluß
- Die Leistungen und Angebote der Ostfriesen Bräu erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Beauftragungen und auch dann, wenn diese AGB nicht erneut übermittelt werden sollten.
- Die Anmeldung oder Bestellung über das Internet, per E-mail, Brief, Telefon, mündlich und Fax ist rechtsverbindlich. Die Zahlungsbedingungen der Anmeldung bzw. Preisliste zum Zeitpunkt des Abschlusses sind verbindlich.
- Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen der Ostfriesen Bräu und dem Kunden zustande.
- Durch eine Warenbestellung kommt ein Warenliefervertrag zwischen der Ostfriesen Bräu und dem Kunden zustande.
- Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von ihm gemachten Angaben während der Anmeldung zu überprüfen. Abweichungen muss der Kunde unverzüglich der Ostfriesen Bräu mitteilen. Sollte der Kunde 7 Tage nach der Anmeldung oder 7 Tage vor dem Termin zur Durchführung der Veranstaltung keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit der Ostfriesen Bräu in Verbindung zu setzen.
- Der Verkauf erfolgt ab Brauerei.
- Ein Vertragsabschluss der Ostfriesen Bräu mit Minderjährigen oder anderen nicht geschäftsfähigen Personen kann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.
§ 4 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
- 1. Die Leistungsverpflichtung der Ostfriesen Bräu ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit den für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten, Beschreibungen, Details und Erläuterungen.
- Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Ostfriesen Bräu verbindlich.
- Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. DieOstfriesen Bräu ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.
- Die Ostfriesen Bräu behält sich, sofern erforderlich, vor, die Zeit, den Ort und den inhaltlichen Teil der Veranstaltung zu verändern, sofern eine wesentliche Beeinträchtigung der Leistung hierdurch nicht entsteht. Der Kunde wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.
- Der Erfolg einer Veranstaltung richtet sich nach dem inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltung gemäß der Bekanntmachung.
- Alle Preise verstehen sich in Euro ab Brauerei bzw. Ort der Auslieferung. Sie sind bezahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der Ostfriesen Bräu, bei Scheckzahlung der Tag der Verfügbarkeit des Gegenwertes. Im Falle des Verzugs werden Forderungen der Brauerei mit 4 % über Bundesbankdiskont verzinst. Gegen die Forderungen der Ostfriesen Bräu kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Eine Geltendmachungen von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit sich das Zurückbehaltungsrecht nicht auf dasselbe Vertragsverhältnis bezieht.
§ 5 Kauf von Waren
- Der Versand der Waren kann durch die Ostfriesen Bräu verweigert werden, wenn der Kunde die Zahlungsmodalitäten nicht nachweislich eingehalten hat.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ostfriesen Bräu
- Fassbier muss mindestens 7 Tage vorbestellt werden.
- Der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb des Bieres in jeglichen Gebindegrößen.
- Ausschließlich bei Fassbier, nach vorheriger Absprache zwischen dem Kunden und der Ostfriesen Bräu, kann die Rückgabe von vollen Gebinden (Kommissionsware) gewährt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Rückgabe am Tage nach der Abholung erfolgen muss. Hierbei wird eine Aufwandsentschädigung von 10% des Listenpreises erhoben und sofort einbehalten.
- Bei Fassbierkauf müssen die Fässer sowie die gesamte von der Ostfriesen Bräu zur Verfügung gestellte Ausrüstung innerhalb von 5 Kalendertagen nach der Abholung wieder an die Ostfriesen Bräu zurückgegeben werden. Erfolgt die Rückgabe später, so muss eine Aufwandspauschale pro Tag der verspäteten Rückgabe für den erhöhten Reinigungsaufwand erhoben werden.
- Für Handelspartner der Ostfriesen Bräu (Zwischenhändler) ist die Haltbarkeit ebenfalls ausdrücklich zu beachten! Jeglich Haftung geht mit Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit auf den Händler über, sollte er das Bier nach diesem Zeitpunkt weitervertreiben. Die Ostfriesen Bräu behält sich die Geltungmachung von Schadensersatzanforderungen für diesen Fall vor.
§ 7 Lieferung
- Die Lieferung der Waren erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung der vollständigen und korrekten Lieferadresse
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug, hat er die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
- Kann wegen nicht vollständiger bzw. fehlerhafter Adresse keine Zustellung erfolgen, so ist die Ostfriesen Bräu berechtigt, den kompletten Betrag dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Liefertermine- und mengen werden, soweit möglich, von der Ostfriesen Bräu eingehalten. Bei der von der Ostfriesen Bräu zu vertretenden Überschreitungen der Termine hat der Käufer nur ein Rücktrittsrecht nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung. Ansprüche auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen, es sei denn, die Terminüberschreitungen sind von der Ostfriesen Bräu vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Treten unvorhersehbare, nicht zu vertretene Hindernisse außerhalb des Einflussbereiches oder bei einem Vorlieferanten der Ostfriesen Bräu ein, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks und Verkehrshindernisse, ist die Ostfriesen Bräu berechtigt, nach ihrer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Dieses Recht steht der Ostfriesen Bräu auch zu, wenn die Hindernisse während eines Lieferverzuges eintreten. Die Herleitung von Schadensersatzansprüchen hieraus ist ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung
- Die Haltbarkeit des Bieres ist auf dem jeweiligen Etikett angegeben. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sind jegliche Mängelrügen und Beanstandungen ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist gegenüber der Ostfriesen Bräu unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware und auf Vorlage des Lieferscheines nach, dass beim Eingang der Ware das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen war oder der Ablauf unmittelbar bevorstand.
- Das Bier ist naturtrüb und unfiltriert. Daher sind Trübungen und ein Bodensatz nach der Zwischenlagerung keine Reklamationsgründe und führen nicht zum Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages
- Die gelieferte bzw. abgegebene Ware ist vom Kunden bei Temperaturen zwischen 6°C und 8°C zu lagern. Der Kunde hat durch geeignete Schutzmaßnahmen dafür Sorge zu tragen, daß sowohl bei Selbstabholung als auch bei Einsatz von Spediteuren durch den Abholer die Ware vor Lichteinwirkung, Staub, Kälte, Wärme und Feuchtigkeit geschützt wird, wobei es dem Käufer obliegt, den Nachweis der ordnungsgemäßen Lagerung oder Behandlung zu führen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel oder Schäden infolge von Transport- oder Lagerbedingungen auf Seiten des Kunden eingetreten sind, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen.
- Beanstandungen hinsichtlich Qualität, Mengen und Preisen sind bei Empfang der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Meldung verliert der Kunde das Recht auf Nachlieferung oder Gutschrift.
- Bei Qualitätsbeanstandungen hat der Kunde der Ostfriesen Bräu maximal ein bis zwei Kästen Bier zur Probe zur Verfügung zu stellen. Die Ostfriesen Bräu prüft das Bier in ihrem Labor. Sollte die Beanstandung berechtigt sein, ist die gesamte Menge der fehlerhaften Ware an die Osfriesen Bräu zurückzusenden. Der Kunde hat dann Anspruch auf entsprechende Nachlieferung. Für den Fall, dass auch die nachgelieferte Ware fehlerhaft ist, hat der Kunde Anspruch auf Wandelung oder Minderung. Bei unberechtigten Beanstandungen übernimmt die Ostfriesen Bräu keinerlei durch die Beanstandung dem Kunden entstandene Kosten und leistet auch sonst keinen Ersatz.
- Die Ostfriesen Bräu haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und um solche Schäden, mit deren Eintritt nach den der Ostfriesen Bräu bekannten Umständen vernünftigerweise gerechnet werden kann. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit sie Gewerbetreibende betrifft, bleibt unberührt.
- Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Wasserknappheit, aber auch Streik, Unfälle, Sabotage) berechtigen die Osfriesen Bräu, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben oder sich für diese Zeit über andere Produktionsfirmen einzudecken und den Kunden mit diesen Produkten zu beliefern.
- Bei begründeten, fristgemäß gerügten Mängeln ist die Ostfriesen Bräu verpflichtet, die zurückgegebene Ware durch einwandfreie Ware zu ersetzen; alle anderen Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer weist der Ostfriesen Bräu Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten nach. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
Mängelansprüche verjähren spätestens einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch die Ostfriesen Bräu. Erkennt die Ostfriesen Bräu die Mängelrüge als berechtigt an,ist der Käufer nicht berechtigt, seine Zahlungen zurückzuhalten.
§ 9 Anmeldung zu Veranstaltungen
- Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt durch den Kunden.
- Meldet ein Kunde mehrere Teilnehmer zu einer Veranstaltung an, so haftet der anmeldende Kunde gesamtschuldnerisch für alle angemeldeten Teilnehmer.
- Die Anmeldung zu einer Veranstaltung muss innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellungsdatum des Gutscheines erfolgen, ansonsten verliert der Gutschein seinen Wert.
§ 10 Zugang zu den Veranstaltungen, behinderte Personen
- Die Auswahl des Veranstaltungsorts, der Veranstaltungszeit und der Veranstaltungsinhalte wird von der Ostfriesen Bräu bestimmt.
- Der Zugang zu bestimmten Veranstaltungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen z.B. Singles, Frauen, Altersbegrenzungen gestattet. Diese Voraussetzungen werden in der Ausschreibung genau genannt. Ein Kunde hat keinen Anspruch auf Teilnahme an diesen Veranstaltungen, wenn er diesen Voraussetzungen nicht entspricht. Dem Kunde obliegt, sofern grundsätzlich möglich, die Erbringung eines Nachweises, dass er diese Voraussetzungen erfüllt.
- Die Ostfriesen Bräu freut sich sehr über die Teilnahme behinderter Personen an den angebotenen Erlebnissen. Die Ostfriesen Bräu weist jedoch darauf hin, dass die Teilnahme an einigen Veranstaltungen in solchen Fällen beschwerlich oder sogar unmöglich sein kann. Die Ostfriesen Bräu bittet deshalb, über bestehende Behinderungen des Kunden bei der Bestellung zu informieren. Die Ostfriesen Bräu wird sich bemühen, eine individuelle Lösungen für die Teilnahme zu finden.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Ostfriesen Bräu. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
§ 11 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
- Sollte eine Teilnahme an einer Veranstaltung seitens des Kundes aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, so ist eine Stornierung unter Abzug einer Stornogebühr möglich. Die Stornogebühr betragen: bis zum 30. Kalendertag vor Beginn: 10% der Teilnahmegebühr, vom 29. Kalendertag bis zum 22. Kalendertag vor Beginn: 35% der Teilnahmegebühr, vom 21. Kalendertag bis zum 15. Kalendertag vor Beginn: 50% der Teilnahmegebühr, vom 14. Kalendertag bis zum 8. Kalendertag vor Beginn: 65% der Teilnahmegebühr, vom 7. Kalendertag bis zum 1. Kalendertag vor Beginn: 80% der Teilnahmegebühr, ab dem Beginn: 100 % der Teilnahmegebühr. Vorraussetzung hierfür ist die schriftliche Erklärung, dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten will. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Ostfriesen Bräu. Bei Nichterscheinen / Nichtantritt ist die volle Teilnahmegebühr fällig.
- Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neuanmeldung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat die Ostfriesen Bräu Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen.
- Die Benennung eines Ersatzteilnehmers für den Kunden ist grundsätzlich möglich, sofern auch dieser die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
§ 12 Rücktritt durch Veranstalter – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen
- Die Ostfriesen Bräu kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmerzahl). b) Die Ostfriesen Bräu ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ein Rücktritt von der Ostfriesen Bräu später als eine Woche vor Beginn der Veranstaltung ist nicht zulässig.
- Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Ostfriesen Bräu die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.
- Im Falle des Rücktritts nach §11, 1. und/oder §11, 2. durch die Ostfriesen Bräu wird die Teilnahmegebühr unmittelbar an den Kunden zurückvergütet.
- Wird die Veranstaltung nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung des Veranstaltungsortes oder gleichwertige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Ostfriesen Bräu ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die Ostfriesen Bräu hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Kunden besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Kunden zur Last.
- Die Ostfriesen Bräu ist jederzeit berechtigt, ihre Dienstleistungen ganz oder teilweise einzustellen. Kunden, die zum Zeitpunkt der Einstellung der Dienstleistungen durch die Ostfriesen Bräu ein bezahltes Guthaben haben, erhalten eine ganze bzw. teilweise Rückerstattung dieses Guthabens. Ein darüber hinausgehender Anspruch entsteht nicht.
§ 13 Ausschluss eines Kunden
- Der Zugang zu einer Veranstaltung kann durch dieOstfriesen Bräu verweigert werden, wenn der Kunde die Teilnahmegebühr nicht nachweislich vorher erbracht hat oder vor Ort erbringt.
- Der Zugang eines Kunden zu einzelnen Veranstaltungen kann durch die Ostfriesen Bräu ohne Nennung von Gründen verweigert werden.
- Ein Ausschluss eines Kundes an der Teilnahme an einer Veranstaltung durch die Ostfriesen Bräu ist möglich, wenn der Kunde sich wiederholt nicht angemessen verhält und andere Kunden oder die Veranstaltung stört. Der Grad der Angemessenheit obliegt dem Ermessen der Ostfriesen Bräu. In diesem Falle entfällt jeglicher Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.
§ 14 Ausfall
Sofern bei einer Veranstaltung ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Veranstaltungsdurchführung nicht zur Verfügung steht, behält sich die Ostfriesen Bräu das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich die Ostfriesen Bräu das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung, auch kurzfristig, abzusagen. Im Falle des Ausfalls wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr unmittelbar an den Kunden zurückgezahlt
§ 15 Haftung
- Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Für mögliche im Rahmen der Teilnahme an den Veranstaltungen entstehende Schäden haftet die Ostfriesen Bräu nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und nur in dem Verhältnis, in dem diese im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt haben. Der Haftungsumfang ist maximal auf das Dreifache der jeweiligen Teilnahmegebühr begrenzt, sofern der Gesetzgeber hier nichts anderes vorsieht.
- Für mitgebrachte Garderobe oder andere Wertgegenstände ( Mobiltelefone, Kamera usw.) kann keine Haftung übernommen werden.
- Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Durchführung der Veranstaltung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber der Ostfriesen Bräu schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
- Die Haftung von der Ostfriesen Bräu für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Schadenersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist maximal auf das Dreifache der jeweiligen Teilnahmegebühr und auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
- Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
- Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.
- Soweit die Haftung der Ostfriesen Bräu ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Ostfriesen Bräu.
§ 16 Dritte Leistungsanbieter
- Dritte, die Dienstleistungen von der Ostfriesen Bräu anbieten, werden nachfolgend als „Vermittler“ bezeichnet. Diese Vermittler können zusätzliche Bedingungen definiert haben.
- Die Ostfriesen Bräu übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Zuverlässigkeit von Informationen, Meinungen oder anderen Mitteilungen der Vermittler, insbesondere nicht für deren in welcher Form auch immer zugesicherte Leistungen und Preise. Eine Einschränkung oder Modifizierung dieser GB durch Vermittler, sofern sie den hier vorliegenden widersprechen, ist nicht zulässig und daher ungültig.
- Wiederverkäufer dürfen die Erzeugnisse der Ostfriesen Bräu nur in originalabgefüllten brauereieigenen Gebinden abgeben. Bei Verstoß ist der Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 50,00 pro Abfülleineheit verpflichtet. Hiervon bleiben weitere Schadenersatzansprüche unberücksichtigt.
§ 17 Rechte
Alle Rechte am Firmennamen, am Logo, weiteren Marken und allen Materialien, die zur Ostfriesen Bräu gehören, liegen ausschließlich bei der Ostfriesen Bräu. Die Ostfriesen Bräu ist Inhaber sämtlicher Urheberrechte an den oben genannten Rechten.
§ 18 Widerrufbelehrung
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Ostfriesen Bräu, René Krischer, Vörstad 8, 26629 Großefehn Bagband
Widerruffolgen
Im Falle eines wirksames Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.
Ende der Wiederrufbelehrung
§ 19 Datenschutz
- Der Schutz der Daten des Kunden ist der Ostfriesen Bräu ein besonderes Anliegen. Die Ostfriesen Bräu verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz(BDSG) und das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten (TDDSG) zu beachten.
- Mit Anmeldung gibt der Kunde widerruflich sein Einverständnis zur Speicherung seiner eingegebenen Daten seitens der Ostfriesen Bräu. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.
- Im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Ostfriesen Bräu die erhobenen Daten, z.B. Alter, Geschlecht, Adressdaten, zum Zwecke der Durchführung einer Veranstaltung nutzt und verarbeitet. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Ostfriesen Bräu wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den ihn betreffenden gespeicherten Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.
- Die Ostfriesen Bräu weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm im Internet übermittelten Daten ist der Kunde daher selbst verantwortlich.
- Hiermit wird gemäß §33, Abs. 1 BDSG sowie §4 Teledienst Datenschutz Verordnung darüber unterrichtet, dass die Ostfriesen Bräu die Daten des Kunden in maschinenlesbarer Form verarbeitet und speichert.
§ 20 Änderung der AGB
Die Ostfriesen Bräu ist berechtigt, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Auf neuere Versionen der AGB wird gesondert hingewiesen. Sofern der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten diese als angenommen.
§ 21 Gültigkeit der AGB und Gerichtsstand
- Die vorliegenden AGB gelten mit Wirkung vom 08.06.08 bis auf weiteres.
- Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und der Ostfriesen Bräu gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Ostfriesen Bräu entstehenden Streitigkeiten ist Aurich, bzw der angebene Sitz von der Ostfriesen Bräu.
- Wiederholt geübte Nachsicht gewährt für die Zukunft keinerlei Rechte und bedeutet keinerlei Duldung von zukünftigen Verstößen und keine stillschweigende Abänderung der vorgenannten Bedingungen.
§ 22 Salvatorische Klausel, Schriftform
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen AGB unberührt. Die ungültige bzw. unvollständige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am nächsten kommt.
- Änderungen und Ergänzungen jeder Vereinbarung nebst Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Bagband, den 04.11.11
René Krischer